| Widerspruch | Dieser Text beschreibt Widerspruch. Der untere Text beinhaltet die Widerspruch Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Widerspruch Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Widerspruch fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Widerspruch möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Widerspruch Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Widerspruch beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Widerspruch. Fragen zu dem Thema Widerspruch können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Widerspruch ArtikelEin Widerspruch bedeutet umgangssprachlich, etwas als falsch Empfundenes nicht hinzunehmen, sondern die Ablehnung kundzutun.
Siehe auch: Paradoxon
Buch-Tipp: Das Harvard - Konzept. Klassiker der Verhandlungstechnik Der Klassiker - lesenswert mit Ergänzungsbedarf Der Klassiker auf dem Gebiet der Verhandlungsführung. Fisher, Ury und Patton haben in diesem Buch eine Menge "gesunden Menschenverstand" pragmatisch und sofort anwendbar zusammengefasst. Die "schwierigen Gefühle" kommen etwas zu kurz, aber sonst ist dieses Werk sehr interessant und anregend. | |
In der Mathematik ist ein Widerspruch eine logische Aussage, die gleichzeitig mit ihrer Negation wahr ist. Siehe Kontradiktion.
Buch-Tipp: Der Feldgeschworene Grundlagen und Nachschlagewerk Etwas klein gedruckt, aber kompakte und aktuellste Information auf dem neuesten Stand der Gesetze. Das Abkürzungsverzeichnis gleich am Anfang des Buches ist sehr hilfreich. In dem Anhang Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten. Interessant auch, etwas über die geschichlichen Hintergründe des Siebener-Wesens zu erfahren.... |
| |
Der "Widerspruch" spielt in der formalen Logik eine zentrale Rolle und wird dort herkömmlich nicht zugelassen (sonst: "aus Widersprüchlichem folgt Beliebiges"). Hingegen ist in der Dialektik seit Hegel ein Widerspruch zwischen "These" und "Antithese" in einer "Synthese" aufhebbar, die dann als neue "These" erscheint und so stets weiter fort. Für die Formalisierung der Dialektik hat hiezu Gotthard Günther den Ansatz einer "mehrwertigen Logik" entwickelt.
Buch-Tipp: Der Verhandlungsführer. Strategien und Taktiken, die zum Erfolg führen Profihandbuch, einfach und verständlich Ich bin professioneller Verhandler. Die meisten Bücher über das Thema sind Unfug. Dieses Buch ist anders. Es stellt das Wesentliche einer Verhandlung dar. Die dort niedergelegten Regeln gelten. Stets und überall. Befolgt man diese Regeln ohne wenn und aber, dann verhandelt man optimal, unabhängig davon,... |
| |
Widerspruch ist in der deutschen juristischen Fachsprache eine allgemeine Nennung für einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen oder ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts.
Im Grundbuchrecht ist der Widerspruch ein Sicherungsmittel eigener Art nach § 899 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er wird als Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen und soll bei Unrichtigkeit des Grundbuchs einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten durch gutgläubigen Erwerb verhindern.
Im Zivilprozess kommt der Widerspruch in folgenden Fällen vor:
- Im Mahnverfahren bezeichnet man den gegen den Erlass eines Mahnbescheids gerichteten Rechtsbehelf des Antragsgegners als Widerspruch, § 694 Zivilprozessordnung (ZPO). Der Widerspruch bewirkt, dass der Antragsteller keinen Vollstreckungsbescheid erwirken kann, sondern zur Klärung der umstrittenen Forderungins ordentliche Verfahren des Zivilprozesses überleiten kann.
- Gegen einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen wurden, kann nach §§ 925, 936 ZPO Widerspruch eingelegt werden. Dann wird über deren Rechtmäßigkeit nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil entschieden.
Im Verwaltungsprozess eröffnet die Einlegung eines Widerspruchs das Vorverfahren vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage, § 69 VwGO.
Buch-Tipp: Effizientes Verhandeln. Konstruktive Verhandlungstechniken in der täglichen Praxis Kompakter + praxisnaher Einstieg in die Verhandlungsführung Verhandeln müssen wir täglich - beruflich wie privat. Dennoch fühlen sich viele Menschen dabei unsicher und unwohl. Das Feilschen wie auf einem Basar, Befürchtungen ungerecht zu handeln oder behandelt zu werden oder die Sorge, ein „schlechtes Geschäft zu machen", bereiten häufig... |
| |
- § 69 VwGO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/__69.html)
|
Weiteres zu dem Artikel Widerspruch | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Beschluss, Bezeichnung, Endurteil, Erlass, Fachsprache, Forderung, Gotthard, Hegel, Mathematik, Negation, Rechtsbehelf, Rolle, Vollstreckungsbescheid, Zivilprozess, Zivilprozessordnung | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Widerspruch' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Widerspruch Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Widerspruch' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Widerspruch' und 'Widerspruch' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Widerspruch' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Ablehnung, Beschluss, Bezeichnung, Dialektik, Endurteil, Erlass, Fachsprache, Forderung, Formalisierung, Gotthard, Grundbuchrecht, Hegel, Logik, Mahnverfahren, Mathematik, Negation, Rechtsbehelf, Richtigkeit, Rolle, Verfahren, Verhandlung, Vollstreckungsbescheid, Vorverfahren, Widerspruch, Zivilprozess, Zivilprozessordnung, Zpo |
|
|
· Diese Seite wurde bisher 1.233 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 18.05.2008 um 17:29:14 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 04:21, 23. Aug 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|