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Widerspruch

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Widerspruch Artikel

Ein Widerspruch bedeutet umgangssprachlich, etwas als falsch Empfundenes nicht hinzunehmen, sondern die Ablehnung kundzutun.

Siehe auch: Paradoxon

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Das Harvard - Konzept. Klassiker der Verhandlungstechnik Der Klassiker - lesenswert mit Ergänzungsbedarf Der Klassiker auf dem Gebiet der Verhandlungsführung. Fisher, Ury und Patton haben in diesem Buch eine Menge "gesunden Menschenverstand" pragmatisch und sofort anwendbar zusammengefasst. Die "schwierigen Gefühle" kommen etwas zu kurz, aber sonst ist dieses Werk sehr interessant und anregend.

Mathematik

In der Mathematik ist ein Widerspruch eine logische Aussage, die gleichzeitig mit ihrer Negation wahr ist. Siehe Kontradiktion.

Buch-Tipp: Der Feldgeschworene Grundlagen und Nachschlagewerk Etwas klein gedruckt, aber kompakte und aktuellste Information auf dem neuesten Stand der Gesetze. Das Abkürzungsverzeichnis gleich am Anfang des Buches ist sehr hilfreich. In dem Anhang Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten. Interessant auch, etwas über die geschichlichen Hintergründe des Siebener-Wesens zu erfahren....

Philosophie

Der "Widerspruch" spielt in der formalen Logik eine zentrale Rolle und wird dort herkömmlich nicht zugelassen (sonst: "aus Widersprüchlichem folgt Beliebiges"). Hingegen ist in der Dialektik seit Hegel ein Widerspruch zwischen "These" und "Antithese" in einer "Synthese" aufhebbar, die dann als neue "These" erscheint und so stets weiter fort. Für die Formalisierung der Dialektik hat hiezu Gotthard Günther den Ansatz einer "mehrwertigen Logik" entwickelt.

Buch-Tipp: Der Verhandlungsführer. Strategien und Taktiken, die zum Erfolg führen Profihandbuch, einfach und verständlich Ich bin professioneller Verhandler. Die meisten Bücher über das Thema sind Unfug. Dieses Buch ist anders. Es stellt das Wesentliche einer Verhandlung dar. Die dort niedergelegten Regeln gelten. Stets und überall. Befolgt man diese Regeln ohne wenn und aber, dann verhandelt man optimal, unabhängig davon,...

Recht

Widerspruch ist in der deutschen juristischen Fachsprache eine allgemeine Nennung für einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen oder ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts.

Im Grundbuchrecht ist der Widerspruch ein Sicherungsmittel eigener Art nach § 899 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er wird als Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen und soll bei Unrichtigkeit des Grundbuchs einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten durch gutgläubigen Erwerb verhindern.

Im Zivilprozess kommt der Widerspruch in folgenden Fällen vor:

  • Im Mahnverfahren bezeichnet man den gegen den Erlass eines Mahnbescheids gerichteten Rechtsbehelf des Antragsgegners als Widerspruch, § 694 Zivilprozessordnung (ZPO). Der Widerspruch bewirkt, dass der Antragsteller keinen Vollstreckungsbescheid erwirken kann, sondern zur Klärung der umstrittenen Forderungins ordentliche Verfahren des Zivilprozesses überleiten kann.
  • Gegen einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen wurden, kann nach §§ 925, 936 ZPO Widerspruch eingelegt werden. Dann wird über deren Rechtmäßigkeit nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil entschieden.

Im Verwaltungsprozess eröffnet die Einlegung eines Widerspruchs das Vorverfahren vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage, § 69 VwGO.

Buch-Tipp: Effizientes Verhandeln. Konstruktive Verhandlungstechniken in der täglichen Praxis Kompakter + praxisnaher Einstieg in die Verhandlungsführung Verhandeln müssen wir täglich - beruflich wie privat. Dennoch fühlen sich viele Menschen dabei unsicher und unwohl. Das Feilschen wie auf einem Basar, Befürchtungen ungerecht zu handeln oder behandelt zu werden oder die Sorge, ein „schlechtes Geschäft zu machen", bereiten häufig...

Weblinks

  • § 69 VwGO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwgo/__69.html)


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